Empfehlungen für Unternehmer

2009 November - Unterstützungskassen

BMF blockiert Übertragung

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 9. September 2009 der steuerneutralen Übertragung rückgedeckter Unterstützungskassen bei Arbeitgeberwechsel eine Absage erteilt, informiert die in Wassertrüdingen ansässige UKDW Unterstützungskasse deutsche Wirtschaft e. V.

Für Arbeitnehmer, die diese Form der betrieblichen Altersvorsorge gewählt haben, bleibe es damit beim Risiko, im Falle des Wechsels des Arbeitgebers die Unterstützungskasse nicht weiterführen zu können. Gleichzeitig seien betroffene Arbeitgeber gezwungen, für ausgeschiedene Mitarbeiter mit Unterstützungskasse weiterhin Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein zu bezahlen und die Kosten für die Verwaltung der Unterstützungskasse zu tragen.

Zum Hintergrund: Das BMF-Schreiben antwortet auf eine freiwillige Initiative des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV), eine Lösung für die fehlende Portabilität rückgedeckter Unterstützungskassen zu schaffen. Der Vorschlag sah vor, dass die abgebende Unterstützungskasse, wie bei der Direktversicherung und Pensionskasse, das Deckungskapital aus dem Rückdeckungsvertrag entnimmt und an die übernehmende Unterstützungskasse weitergibt, welche diese Summe als Einmalbeitrag in eine neue Rückdeckungsversicherung des Versicherers der neuen Unterstützungskassen anlegt.
Laut BMF-Schreiben ist dieser Vorgang als Einmalbeitrag des Teilnehmerunternehmens zu bewerten und daher steuerpflichtig, so die UKDW.

     

2009 November - Das Betriebsrenten-Labyrinth

Neuer Versorgungsausgleich

Seit Anfang September bürdet der Gesetzgeber Arbeitgebern und Versorgungsträgern mit dem neuen Versorgungsausgleich zusätzliche Aufgaben bei der Scheidung von Mitarbeitern auf.
„Zukünftig müssen die Versorgungsträger das Familiengericht nicht nur über bestehende bAV-Anwartschaften informieren, sondern einen konkreten Vorschlag für die Aufteilung der jeweiligen Anwartschaft auf die beiden Eheleute unterbreiten."
„Nach Genehmigung durch das Familiengericht, müssen sie auch die Teilung der Anwartschaften selbst vornehmen. Bei einer Scheidung aus einem bAV-Vertrag müssen zwei Policen gemacht werden - eine für jeden der beiden Ehepartner."

Reform des Bilanzrechts

Ab 2010 dürfen Gesellschaften, die nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren, nicht mehr - wie bislang üblich - die Pensionsrückstellungen unverändert aus der Steuerbilanz übernehmen. Heute kalkulieren viele Gesellschaften mit einem Satz von sechs Prozent. Der künftige Rechnungszins wird marktabhängig sein und nach Expertenschätzungen bei rund 5,2 Prozent liegen - also so deutlich unter dem aktuellen Wert. Das hat in der Regel zur Folge, dass sich die Rückstellungen erhöhen.

Die Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) laufen Gefahr, in diesem Jahr zu explodieren. Der PSV ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung und sichert die Betriebsrenten im Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers ab. Dafür zahlen alle Unternehmen mit Pensionszusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Der PSV-Beitrag, der Durchschnittlich der letzten Jahre von 3,3 Promille werden in diesem Jahr um ein Mehrfaches übertroffen.
Indes kursieren im Markt auch Spekulationen, der Beitrag könne bis zu 18 Promille betragen. Das entspräche dem zehnfachen Beitrag des letzten Jahres und hieße demnach: Ein Unternehmen, das in 2008 noch Beiträge in Höhe von 150.000 Euro zahlte, muss heuer 1,5 Millionen Euro für die Mitgliederschaft berappen.

 

Teure Zahlungen vermeiden

Ein Beitragssatz von 18 Promille wäre einzigartig in der Geschichte des PSV. Der durchschnittliche Satz in den bisherigen 34Jahren beläuft sich auf 2,6 Promille - eine Explosion im Jubiläumsjahr würde diesen Durchschnitt erheblich anheben.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele betroffene Unternehmen darauf reagieren und die teuren Zahlungen umgehen wollen. Gesellschafte, die als Durchführungsweg die Pensionszusage oder Unterstützungskasse gewählt haben, werden als Lösung, die Auslagerung auf einen Pensionsfonds anstreben wollen. Denn der Wechsel des Durchführungsweges führt zu einer Beitragsentlastung: Im Pensionsfonds müssen Unternehmen nur noch ein Fünftel des Satzes zahlen.

Entgeltumwandlung mit Zillmerung ist wirksam

Zumindest in einem Punkt sollte es in Sachen bAV künftig Planungssicherheit geben. Denn Mitte September hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Mitteilung zu den Themen Zillmerung und Entgeltumwandlung veröffentlicht. Aus den vom Gericht veröffentlichen Aussagen leitet Harenberg von der Swiss Life ab: „Entgeltumwandlungen mit voll gezillmerten Tarifen sind wirksam. Damit müssen Arbeitgeber keine Rückabwicklung der Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter aus der Vergangenheit befürchten.

BAV - 16.04.2009


Firmen verstoßen ungewollt (!) gegen das Antidiskriminierungsgesetz

 

Heute wollen wir Sie auf einen Umstand hinweisen, der uns bei unseren Firmenkundenberatungen immer wieder auffällt:

 

Aufgrund zahlreicher parallel bestehender - und sich teilweise auch noch widersprechender - gesetzlicher Regelungen kommt es oftmals zu Ungleichbehandlungen bei den gewährten Bezügen; d.h. es wird unwissentlich, aber systematisch gegen das Antidiskriminierungsgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) verstoßen.

Hieraus resultieren oftmals Rechtsstreitigkeiten, die mit immensen finanziellen Folgen verbunden sind. Um Sie davor zu schützen bieten wir Ihnen gerne an, gemeinsam mit Ihnen nach Mitteln und Wegen zu suchen, mit denen den gesetzlichen Vorgaben entsprochen werden kann.

 

 

 

08.04.2009

(demnächst als Rundschreiben für unsere Firmenkunden)

 

Gestern, am 26.03.2009, hat der Bundestag das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit einigen Änderungen beschlossen. Die endgültige Verabschiedung durch den Bundesrat ist am 03.04.2009 geplant.

  

Damit tritt das BilMoG nun definitiv erstmals zum Bilanzstichtag 31.12.2010 in Kraft. Eine freiwillige Anwendung ist aber auch schon vor diesem Termin möglich. Von den letzten Änderungen ist auch die betriebliche Altersversorgung betroffen, z.B. bei der Bewertung von Planvermögen sowie bei den Anhangsangaben.

 


Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf !!!

 


AZK - 26.03.2009

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat sich nunmehr zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Wertkonten geäußert (Entwurf mit Stand 19. September 2008). Danach müssen insbesondere beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer umgehend handeln. Unternehmen haben dagegen unter bestimmten Voraussetzungen eine „Schonfrist" bis 31.12.2009.

 


SV-Check - 18.02.2009

 

Der betroffene Personenkreis:

 

Es gibt schätzungsweise eine Million Personen, die als Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Onkel oder Tante) im eigenen Betrieb angestellt sind, ein Gehalt beziehen und davon Steuern und Sozialabgaben zahlen. Tatsächlich übernehmen diese Familienangehörigen oft unternehmerische Verantwortung, handeln nicht weisungsgebunden und haben oft sogar Unterschrifts- und Kontovollmacht. In einem solchen Fall wären sie nicht sozialversicherungspflichtig und können sich die zu Unrecht gezahlten Beiträge rückwirkend zurückholen.